Methodik & Haftung

Keine Rechtsberatung, nur belegte Fakten. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und Ihr individueller Vertrag. Für DSGVO-Entscheidungen holen Sie rechtlichen Rat ein.

Was wir erfassen

  • EU-Region: Bietet der Anbieter eine wählbare/garantierte Region in der EU (ggf. mit Stadt/Land)? „teilweise“ = nur unter Bedingungen (z. B. höherer Tarif, nur Inferenz).
  • AVV/DPA: Gibt es einen öffentlich einsehbaren oder online abschließbaren Auftragsverarbeitungsvertrag?
  • Subprozessoren: Gibt es eine veröffentlichte Liste?
  • Hinweis zu „nicht gefunden / keine öffentlich gefunden / nicht dokumentiert“: Wir haben die genannten Quellen geprüft und dort nichts gefunden. Das ist keine Aussage des Anbieters, dass es das nicht gibt.
  • Self-Hosting: Kann das Produkt (ggf. Open-Source-Teil) selbst betrieben werden? Lizenz beachten.
  • US-Mutterkonzern: Ist der Vertragspartner laut Quelle ein US-Unternehmen? Das betrifft die Risikobewertung (z. B. US-Zugriffsrechte), ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.

Regeln

  • Nur Fakten aus öffentlichen Seiten (Dokumentation, DPA, Preisseiten). Jede Detailseite listet die Quellen und das Prüfdatum.
  • Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt / nicht geprüft“. Wir schließen nicht von Marketing-Aussagen auf Rechtslage.
  • „Belegt: vollständig“ bedeutet: alle fünf Kernfelder sind mit einer Quelle belegt. „Geprüft, Lücken öffentlich“ bedeutet: alle Felder wurden untersucht, mindestens eines ist aber öffentlich nicht dokumentiert (z. B. „keine öffentliche DPA gefunden“, „nicht gefunden“ beim Self-Hosting). Beides sagt nichts darüber, ob der Anbieter DSGVO-konform ist.
  • Es gibt keine bezahlten Platzierungen. Sollten künftig Affiliate-Links oder Sponsoring hinzukommen, werden sie klar gekennzeichnet; Bewertungen bleiben unabhängig.

Stand der Prüfung

30 Einträge, geprüft am 18.10.2026. Alle fünf Kernfelder wurden bei 28 Einträgen untersucht: 14 davon mit positivem Beleg für jedes Feld, 14 mit dokumentierter Lücke wie „keine öffentliche DPA gefunden“. 2 Einträge sind noch teilweise offen. Nicht belegte Felder sind als „unbekannt / nicht geprüft“ markiert. Wir raten nicht.

Lesehilfe

„Kein US-Mutterkonzern“ wird nur gesetzt, wenn die Quelle einen europäischen Vertragspartner belegt. Auch dann können einzelne Subprozessoren (z. B. Cloud-Anbieter) US-Unternehmen sein, siehe Detailseite. „Belegt: teilweise“ heißt, dass mindestens eines der fünf Kernfelder noch nicht untersucht oder nicht auslesbar war. „Geprüft, Lücken öffentlich“ heißt: untersucht, aber der Anbieter veröffentlicht dazu nichts (z. B. keine öffentliche DPA). Das ist selbst eine Information, kein Beleg für „gibt es nicht“.

Marker in der Tabelle: ein voller Kreis steht für „vorhanden“, ein halber für „teilweise“ oder „auf Anfrage“, ein leerer für „nicht vorhanden“ oder „nicht belegt“. Der Text daneben nennt immer den genauen Status. Subprozessoren und der Belegstatus je Anbieter stehen auf der jeweiligen Detailseite.

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